WIE WÄHLE ICH?

1. Schau ab Anfang Februar in Deinen Briefkasten, ob Du von der Gemeinde eine Wahlbenachrichtigung bekommen hast.

2. In der Wahlbenachrichtigung steht wann und wo Du wählen kannst.

3. In der Wahlbenachrichtigung steht auch, wie Du die Briefwahl beantragen kannst. Am einfachsten ist, du scannst den QR Code auf der Rückseite deiner Wahlbenachrichtigung und schwups kommen die Unterlagen zu Dir nach Hause.

4. Wenn Du keine Briefwahl machst, dann gehe am 15. März mit Deiner Wahlbenachrichtigung zu Deinem Wahllokal. 
Wichtig: Vergiss Deinen Personalausweis nicht!

Wie sieht der Stimmzettel aus?

Nimm Dir doch dazu einfach die auf den Webseiten der Gemeinde Roßdorf oder des Landkreises veröffentlichten Muster-Stimmzettel für die Gemeindewahl und die Kreistagswahl zur Hand.

 




Wen soll ich wählen?

Wähle die Kandidaten, die Deiner Meinung nach Deine Interessen am besten in Roßdorf bzw. im Kreis vertreten.  Lass Dich dabei nicht von Partei-, Landes- oder Bundespolitik oder sonstigen Themen beirren. 
Es geht um Dich in Roßdorf und im Landkreis!

Wieviele Stimmen habe ich?

Du kannst insgesamt 31 Stimmen für die Gemeindevertretung Roßdorf vergeben.
Das sind exakt so viele Stimmen, wie es Sitze in der Roßdörfer Gemeindevertretung gibt.

Auf dem Stimmzettel für den Kreistag kannst Du 81 Stimmen vergeben.

Dabei gilt das Prinzip des "Kumulieren und Panaschieren".
Das ist ziemlich kompliziert. Schau Dir dazu einfach das
Erklärvideo an für die Kreistagswahl im Landkreis an.

Seit 2001 ist in Hessen bei Kommunalwahlen auch die 5% Hürde faktisch abgeschafft worden. Damit können auch kleinere Gruppierungen in Gemeindevertretungen oder Kreistag gewählt werden.

Alles klar?


Achtung: 
Du darfst auf gar keinen Fall mehr als 31 Stimmen in Roßdorf und 
81 Stimmen im Landkreis vergeben - sonst ist Deine Wahl ungültig.

Was ist das Wahllokal?

Das Wahllokal ist keine Kneipe oder Bar. Hier gibt es auch nichts zu Trinken oder zu Essen. Aber es ist trotzdem am
15. März "the place to be", wenn man seine Stimme persönlich abgeben will.

In das für Dich zuständige Wahllokal musst Du nur noch Deine Wahlbenachrichtigung, Deinen Personalausweis mitbringen. 
Dort bekommst Du die Stimmzettel, füllst diese dann aus und gibst sie ab.

Die Wahllokale sind von 08:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. 







Achtung:
Bis zum 13. März um 13 Uhr kannst Du per Internet noch Deine Briefwahlunterlagen bei der Gemeinde beantragen.